Elektromotoren machen einen großen Teil des Stroms aus. Wenn wir die Welt betrachten, machen Elektromotoren etwa 65 Prozent des Stroms aus, den die Industrie verbraucht. Um diesen Stromverbrauch zu reduzieren, gibt es gesetzliche Anforderungen hinsichtlich der Effizienz von Elektromotoren, die in der EU hergestellt oder in die EU exportiert werden.
Die Anforderungen an die heutigen Drehstrom-Asynchronmotoren mit einstufiger Drehzahl sind erfüllt. Asynchronmotoren sind die häufigste Motorart und machen 90 Prozent des Stromverbrauchs aller Elektromotoren im Leistungsbereich 0,75 - 375 kW aus.
Nach dieser Norm haben die Energieeffizienzklassen die Bezeichnungen IE1, IE2, IE3 und IE4, wobei IE4 den höchsten Wirkungsgrad hat.
Eine Überarbeitung der Norm wurde 2019 vom Ökodesign-Ausschuss beschlossen. Die Revision wurde am 1. Oktober 2019 veröffentlicht. Es gilt:
2-, 4-, 6- und 8-polige Motoren von 0,75 - 1000 kW (bisher bis 375kW) sind in der Effizienzklasse IE3 enthalten.
Motoren im Bereich 0,12 - 0,75 kW müssen die Effizienzklasse IE2 erfüllen.
Die bisherige Möglichkeit, IE3 Motoren durch einen IE2 Motor mit Frequenzumrichter zu ersetzen, verschwindet.
Für 2-, 4-, 6- und 8-polige Motoren von 0,12 - 1000 kW gilt die Effizienzklasse IE2 nun auch für Ex eb zertifizierte Motoren mit hoher Sicherheit.
Einphasige Motoren mit einer Leistung von mehr als 0,12 kW werden von der entsprechenden Klasse IE2 abgedeckt.
Die höhere Effizienzklasse IE4 gilt für 2-, 4- und 6-polige Motoren zwischen 75 - 200 kW.
Für den Einsatz mit Elektromotoren mit einer Leistung von 0,12 - 1000 kW muss der Frequenzumrichter die speziell für Wechselrichter entwickelte Effizienzklasse IE2 durchlaufen.
Seit dem 16. Juni 2011 ist es verboten , Elektromotoren unter der Energieeffizienzklasse IE2 auf den Markt zu bringen oder in der EU in Betrieb zu nehmen.
Seit dem 1. Januar 2015 müssen Elektromotoren im Bereich 7,5 - 375 kW (2-, 4- und 6-polig) die Anforderungen für IE3 erfüllen, bzw. IE2, wenn letztere mit Frequenzumrichtern zur Drehzahlregelung kombiniert werden. Die gesetzliche Anforderung bietet somit zwei Möglichkeiten.
Ab dem 1. Januar 2017 wurden die Anforderungen so verschärft, dass alle Motoren 0,75 - 375 kW (2-, 4- und 6-polig) die Anforderungen für IE3 erfüllen müssen, bzw. IE2, wenn sie mit Frequenzumrichtern kombiniert werden.
Elektromotoren, die ausschließlich für den Betrieb bestimmt sind:
Die Anforderungen gelten nicht für Schiffe oder andere Transportmittel, die Güter oder Personen befördern, da hierfür speziell entwickelte Motoren vorhanden sein müssen. (Wenn dasselbe mobile Förderband sowohl auf Schiffen als auch an Land verwendet wird, gelten die Regeln).
Auch gelten die Anforderungen nicht für die Reparatur von Motoren , die zuvor auf den Markt gebracht wurden oder in Betrieb genommen wurden - es sei denn, die Reparatur ist so umfangreich, dass das Produkt in der Praxis ganz neu ist.
Soll der Motor weiter für den Einsatz außerhalb Europas exportiert werden, gelten die Anforderungen nicht.
Für wassergekühlte Motoren gelten einige weitere Anforderungen